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Neuer Lohntarifvertrag in der Gebäudereinigung

Seit 01.01.2021 gilt für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereingiung ein neuer Tarifvertrag - es gelten neue Stundenlöhne.

Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) beschloss im Rahmen eines 3-jährigen Tarifvertrages, die Löhne für die Beschäftigten zum Anfang des Jahres 2021 in allen 8 Lohngruppen zu erhöhen.

Gestaffelt ab dem 01.01.2021 / 01.01.2022 / 01.01.2023 gelten folgende Stundenlöhne:

Lohngruppe ab 01.01.2021 ab 01.01.2022 ab 01.01.2023
1* 11,11 € 11,55 € 12,00 €
2 11,77 € 12,11 € 12,46 €
3 12,38 € 12,66 € 12,95 €
4 13,05 € 13,35 € 13,66 €
5 seit 2011 entfallen
6* 14,45 € 14,81 € 15,20 €
7 15,47 € 15,82 € 16,19 €
8 16,71 € 17,06 € 17,42 €
9 17,88 € 18,25 € 18,64 €

*Zugleich Stundenlöhne (Mindestlöhne) nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) vom 04.11.2020.

Bei geringfügig Beschäftigten (§8 Absatz 1 Ziffer 1 SGB IV) der Lohngruppe 1 mit einer gleichbleibenden wöchentlichen Arbeitszeit kann unabhängig von der jeweiligen monatlichen Arbeitszeit ein verstetigter Monatslohn gezahlt werden.

Quelle: Lohntarifvertrag des Bundesinnungsverbandes der Gebäudedienstleister vom 4. November 2020